Sperrabfall anmelden
(für Elektronikschrott bitte die Seite Elektronikschrott benutzen!)
Telefonnummer:
02681 / 81 30 33
Was wird als Sperrabfall entsorgt?
Ausgediente Möbel jeglicher Art, Teppiche, große Hausratsgegenstände wie Schränke, große Spielzeuge, Gartenmöbel, Sonnenschirme, Matratzen, Federbetten, Sprungrahmen, Bilderrahmen, Planschbecken, Skier, Leitern, Gartengeräte etc. werden mitgenommen.
Sperrabfall Express und Selbstanlieferung von Sperrabfall möglich
Die Vergabe der Termine für Sperrabfall, Elektronikschrott und Grünabfall erfolgt direkt vom AWB.
Unsere Mitarbeiter/innen stehen Ihnen neben der Möglichkeit der Online-Anmeldung telefonisch unter 02681/81-3033 als Ansprechpartner zur Verfügung:
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 08.30 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr
Do. 14.00 - 18.00 Uhr
An Stelle einer Grundstückabfuhr, kann auch viermal im Jahr je 2 cbm Sperrmüll am Betriebs- und Wertstoffhof Nauroth ohne zusätzliche Kosten angeliefert werden. Die Anlieferung muss vorher telefonisch angemeldet werden.
Was gehört nicht zum Sperrabfall?
Kein Sperrabfall ist das, was bei einem Wohnungswechsel generell nicht mit umzieht (Fenster,Türen, Wandverkleidung, feste Bodenbeläge, Geländer etc).
Ebenfalls nicht zum Sperrabfall gehören Metallgegenstände und Möbel aus Metall wie Metallschränke, Regale, Kleiderständer. Benzinrasenmäher (ohne Treib- und Schmierstoffe), Metallstühle, Fahrräder und Fahrradteile, Metallwannen und Behälter etc. diese Abfälle werden mit dem Elektronikschrott abgefahren und gehören nicht mehr zum Sperrabfall. Auch hier verbleibt ein Anspruch von je 2 m3 bei vier Terminen pro Jahr.
oder rufen sie uns an unter 02681 / 81 30 33
oder schicken Sie uns eine Postkarte
Wichtig ist, in jedem Fall Ihren Absender, wenn vorhanden die Kundennummer und - sofern Sie schon umgezogen sind - auch die exakte Abholadresse anzugeben.
Sie bekommen umgehend einen Abholtermin:
- Die angemeldeten Gegenstände müssen bis 6.00 Uhr am Abholtag oder am Vorabend gut sichtbar am Straßenrand stehen.
- Die Gegenstände dürfen nicht größer als 2 x 1 x 1 m und nicht schwerer als 100 kg sein.
- Sie dürfen maximal 4x im Jahr Sperrabfall anmelden

