„Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.“
Das Gesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch natürliche Ressourcen zu schonen.
Das Elektronikgesetz leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz! Zudem verpflichtet das ElektroG die Hersteller über den gesamten Lebenszyklus hinweg Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen.
Sammelgruppe 1:
Wärmeüberträger – Geräte zum Zwecke der Kühlung/Heizung/Entfeuchtung
Beispiele: Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen, Ölradiatoren und Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie etc.
Sammelgruppe 2:
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Beispiele: Bildschirmgeräte, Monitore, LCD-Fotorahmen, Video-/Grafikdisplays, Fernseher, Laptops, Tablets etc.
Sammelgruppe 3:
Lampen
Beispiele: Neonröhren, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen und LED- Lampen erfasst, jedoch keine Glühbirnen etc.
Sammelgruppe 4:
Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
Beispiele: Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Mikrowellen, Drucker, Kopierer, Staubsauger, elektrische Werkzeuge, elektrische Spielzeuge, Musikinstrumente und große Leuchten etc.
Sammelgruppe 5:
Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
Beispiele: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, beispielsweise kleine Haushaltsgeräte wie Toaster, Radio, Wasserkocher, Akkuschrauber, Telefone, kleine Musikanlagen, kleine Spielzeuge, kleine Leuchten, kleine Ventilatoren, kleine Uhren, kleine Rauchmelder, kleine Drucker etc.
Sammelgruppe 6:
Photovoltaikmodule
Seit dem 01.05.2019 sind „passive“ Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.
Betroffen von der Neuregelung sind nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind:
Hinweis: Bitte vor Abgabe dieser Altgeräte Batterien, Akkus und Leuchtmittel wie Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Birnen, die nicht im Gerät fest verbaut sind, entfernen. Batterien und Akkus können über den Handel, am Umweltmobil, am Wertstoffhof Altenkirchen und am Betriebs- und Wertstoffhof, Nauroth kostenlos abgegeben werden.
Generell gilt, dass weder Elektroaltgeräte noch Batterien und Akkus über die Restabfalltonne oder sonstige Abfallgefäße entsorgt werden dürfen.
Abfuhrhäufigkeit bei Abholung von Großgeräten:
Die Abfuhr erfolgt spätestens einen Monat nach Anmeldung.
Bereitstellung bei Abholung von Großgeräten:
Bitte bis 6:00 Uhr morgens an den angemeldeten Grundstücken bereitstellen.
Anmeldung zur kostenlosen Abholung von Elektrogroßgeräten:
Am besten direkt über unsere Homepage hier oder Abfall-App anmelden.
Verpflichtende Rücknahme für Elektro- und Elektronikaltgeräte durch kommunale Sammelstellen, große Einzelhändler und Direktvertreiber
a) 1:1 Rücknahme: bei Großgeräten ist der Handel nur beim Kauf eines Gerätes, welches denselben Zweck erfüllt, verpflichtet das Altgerät entgegenzunehmen.
b) 0:1 Rücknahme: Die Rückgabe von kleinen Altgeräten mit max. Kantenlänge von 25 cm, gilt die Verpflichtung unabhängig von dem Kauf eines Neugerätes.
Was gehört zu Kleingeräten
(Selbstanlieferung an den Sammelstellen):
Großgeräte
(zur Anmeldung):
Beleuchtungskörper
zur Anlieferung:
Anlieferungsstellen:
Nur nichts überstürzen!
Natürlich müssen Sie aber auch in Zukunft nicht jedes Altteil gleich zum Sperrabfall oder Elektronikschrott geben. Oft sind es gerade bei Elektronik- und Kühlgeräten nur Kleinigkeiten, die über Entsorgung oder Weiterverwendung entscheiden. Deshalb nimmt die Organisation „Jungenthaler Börse“ und "Neue Arbeit e.V." Altgeräte, Kleidung, Möbel und andere noch gebrauchstüchtige Gegenstände aus Ihrem Haushalt wie bisher gerne – nach Absprache – zur Weiterverwendung entgegen.
Jungenthaler Börse des Caritasverband
Grindeler Straße 2, 57548 Kirchen-Grindel, Tel. 02741 63617
Neue Arbeit e.V.
Philipp-Reis-Straße 1, 57610 Altenkirchen, Tel. 02681 95550
Reparatur-Cafés
Des Weiteren gibt es derzeit in Altenkirchen, Betzdorf und Wissen Reparatur-Cafés, die interessierte Bürgerinnen und Bürger mit ihren defekten Elektrogeräten aufsuchen und sie kostenlos von ehrenamtlichen Privat-Bastlern reparieren lassen können. Etwaige Ersatzteile für die Reparatur müssen selbst mitgebracht werden und es besteht keine Garantie für eine Reparatur.