Elektronikschrott

Elektro- und Elektronikaltgeräte (E-Schrott)

Regelungen nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

„Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.“

Das Gesetz bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch natürliche Ressourcen zu schonen.
Das Elektronikgesetz leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz! Zudem verpflichtet das ElektroG die Hersteller über den gesamten Lebenszyklus hinweg Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen.

Gerätekategorien der Elektro- und Elektronikaltgeräte

Die Entsorgung ist grundsätzlich kostenlos.

Sammelgruppe 1:
Wärmeüberträger – Geräte zum Zwecke der Kühlung/Heizung/Entfeuchtung
Beispiele: Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen, Ölradiatoren und Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie etc.

  • Diese Geräte können zur kostenlosen Abholung am Grundstück angemeldet oder am Betriebs- und Wertstoffhof  in Nauroth kostenlos abgegeben werden.

Sammelgruppe 2:
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Beispiele: Bildschirmgeräte, Monitore, LCD-Fotorahmen, Video-/Grafikdisplays, Fernseher, Laptops, Tablets etc.

  • Fernseher und Monitore können zur kostenlosen Abholung angemeldet werden. LCD-Fotorahmen, Laptops und Tablets können bei der Abholung von Großgeräten dazu gelegt werden.

Sammelgruppe 3:
Lampen

Beispiele: Neonröhren, Leuchtstofflampen,  Energiesparlampen und LED- Lampen erfasst, jedoch keine Glühbirnen etc.

  • Eine kostenlose Abholung am Grundstück erfolgt in dieser Sammelgruppe nicht.  Kostenfreie Entsorgungsmöglichkeiten bestehen ferner über das Umweltmobil, den Fachhandel und die Abgabe am Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth.

Sammelgruppe 4:
Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

Beispiele: Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Mikrowellen, Drucker, Kopierer, Staubsauger, elektrische Werkzeuge, elektrische Spielzeuge, Musikinstrumente und große Leuchten etc.

  • Diese Altgeräte können als Elektrogroßgerät zur kostenlosen Abholung am Grundstück angemeldet werden.

Sammelgruppe 5:
Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

Beispiele: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, beispielsweise kleine Haushaltsgeräte wie Toaster, Radio, Wasserkocher, Akkuschrauber, Telefone, kleine Musikanlagen, kleine Spielzeuge, kleine Leuchten, kleine Ventilatoren, kleine Uhren, kleine Rauchmelder, kleine Drucker etc.

  • Bei der kostenlosen Abholung von Großgeräten am Grundstück können diese Geräte mit dazugelegt werden.  

Sammelgruppe 6:
Photovoltaikmodule

  • Eine kostenlose Abholung am Grundstück erfolgt in dieser Sammelgruppe nicht. Eine kostenfreie Entsorgungsmöglichkeit erfolgt über den Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth.
     

Seit dem 01.05.2019 sind „passive“ Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten,  im Anwendungsbereich des ElektroG.

Betroffen von der Neuregelung sind nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens  1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind:

  • Antennen
  • Adapter, Klinken, Stecker
  • Buchsen, Steckdosen
  • Konfektionierte Kabel
  • Schalter, Taster
  • Schmelzsicherungen

 

Annahmestellen für Elektro-Kleingeräte

Bauhöfe und sonstige Annahmestellen für Elektro-Kleingeräte

Hinweis: Bitte vor Abgabe dieser Altgeräte Batterien, Akkus und Leuchtmittel wie Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Birnen,  die nicht im Gerät fest verbaut sind, entfernen. Batterien und Akkus können über den Handel, am Umweltmobil, am Wertstoffhof Altenkirchen und am Betriebs- und Wertstoffhof, Nauroth kostenlos abgegeben werden.

Generell gilt, dass weder Elektroaltgeräte noch Batterien und  Akkus über die Restabfalltonne oder sonstige Abfallgefäße entsorgt werden dürfen.

Abfuhrhäufigkeit bei Abholung von Großgeräten:

Die Abfuhr erfolgt spätestens einen Monat nach Anmeldung.

Bereitstellung bei Abholung von Großgeräten:

Bitte bis 6:00 Uhr morgens an den angemeldeten Grundstücken bereitstellen.

Anmeldung zur kostenlosen Abholung von Elektrogroßgeräten:

Am besten direkt über unsere Homepage hier oder Abfall-App anmelden.

Verpflichtende Rücknahme für Elektro- und Elektronikaltgeräte durch kommunale Sammelstellen, große Einzelhändler und Direktvertreiber

  • Die Verbraucher/-innen sind verpflichtet, ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte separat vom Hausabfall zu entsorgen. Hierzu können diese kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen (Betriebs- und Wertstoffhöfe, Bauhöfe) abgegeben werden.
  • Der Handel - auch Online-Handel - mit einer Lagerfläche von über 400m² und der stationäre Handel ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte ab 400m² sind verpflichtet, bestimmte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Es gibt verschiedene Arten der Rücknahme:        

a) 1:1 Rücknahme: bei Großgeräten ist der Handel nur beim Kauf eines Gerätes, welches denselben Zweck erfüllt, verpflichtet das Altgerät entgegenzunehmen.                                                 

b) 0:1 Rücknahme: Die Rückgabe von kleinen Altgeräten mit max. Kantenlänge von 25 cm, gilt die Verpflichtung unabhängig von dem Kauf eines Neugerätes.

  • Der Handel mit weniger als 400 m² Laden- und Lagerfläche darf Elektro(nik)altgeräte weiterhin freiwillig zur Entsorgung entgegennehmen. Beim Online-Handel muss der Rücknahmeort in zumutbarer Nähe zum Endverbraucher/zur Endverbraucherin liegen.

Was gehört zu Kleingeräten
(Selbstanlieferung an den Sammelstellen): 

  • Anrufbeantworter
  • Benutzerendgeräte und -systeme
  • Bohrmaschinen
  • Bügeleisen
  • Bügelmaschinen (Tischgeräte)
  • CD-Player
  • Dampfwischgeräte
  • Dia- / Filmprojektoren
  • Drucker
  • Dunstabzugshaube
  • Elektr. Dosenöffner
  • Elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen
  • Elektr. Heizgeräte
  • Elektr. Heizplatten
  • Elektr. Kochplatten
  • Elektr. Messer
  • Elektr. Schreibmaschinen
  • Elektroboiler < 5 Liter
  • Entsafter
  • Fernbedienung
  • Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
  • Folienschweißgeräte
  • Fotoapparat
  • Frisierstab
  • Friteuse
  • Funkgerät
  • Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor
  • Handy
  • Haarfön
  • Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektr. Zahnbürsten
  • Handkreissäge
  • Heckenschere
  • Heizlüfter
  • Heizregler
  • Joystick
  • Kassettenrecorder
  • Kopfhörer
  • Küchenmaschine
  • Lampen (Fassung, Kabel, Trafo), Lautsprecher
  • Lötkolben
  • Maus
  • Minicomputer, Laptops
  • Mixer, Munddusche
  • Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen
  • Nähmaschine
  • Notebooks, elektr. Notizbücher
  • Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder für ähnliche Verwendungszwecke
  • Radiogeräte
  • Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
  • Rauchmelder
  • Rechenmaschine
  • Sägen
  • Scanner
  • Schnurlose Telefone
  • Sonstige Produkte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektr. Mitteln
  • Sonstige Produkte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder Informationen mit Telekommunikationsmitteln
  • Spielzeug (elektr.)
  • Staubsauger (Handgeräte)
  • Stereoanlage
  • Taschen- / Tischrechner
  • Tastatur
  • Tauchsieder
  • Telefon
  • Thermostate
  • Toaster
  • Tonbandgerät
  • Trockenhaube
  • Uhren
  • Videokameras / Videorecorder
  • Videospiele / Spielkonsolen
  • Waagen
  • Walkman
  • Wasserkocher
  • Wechselsprechanlage
  • Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit

Großgeräte
(zur Anmeldung):

  • Analysegeräte
  • Audio-Verstärker
  • Beatmungsgeräte
  • Bildschirme
  • Cerankochfeld
  • Dialysegeräte
  • Elektrische Heizkörper                                                                       
  • Elektrische Ventilatoren
  • Faxgeräte
  • Fernsehgeräte
  • Fertilisations-Testgeräte
  • Gefriergeräte
  • Geldspielautomaten
  • Geräte für Strahlentherapie
  • Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
  • Geräte zum Nähen, Stricken, Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien
  • Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln
  • Geschirrspüler
  • Großrechner
  • Herde und Backöfen
  • HIFI-Anlagen, HIFI-Turm, HIFI-Verstärker
  • Klimageräte
  • Kopiergeräte
  • Laborgeräte für In-vitro-Diagnostik
  • Mangel
  • Mikrowellengeräte
  • Münz- und Kartentelefone
  • Musikinstrumente
  • PCs
  • Rasenmäher (elektr.) und sonstige Gartengeräte (elektr.)
  • Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähnliche Zwecke
  • Sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte
  • Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen
  • Sonstige Großgeräte zum Beheizen von Räumen, Betten und Sitzmöbeln
  • Sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Sonstige Produkte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln
  • Sonstige Reinigungsgeräte
  • Sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z.B. in Bedienpulten)
  • Sportausrüstung mit elektr. Bauteilen
  • Staubsauger
  • Telexgeräte
  • Teppichkehrmaschinen
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner

 

Beleuchtungskörper
zur Anlieferung:

  • Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen)
  • Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen
  • Neonröhren (Stabförmige Leuchtstofflampen)
  • Niederdruck-Natriumlampen
  • Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen

Anlieferungsstellen:

  • Kommunale Wertstoffhöfe im Landkreis Altenkirchen
  • Elektronikfachgeschäft

Nur nichts überstürzen!

Natürlich müssen Sie aber auch in Zukunft nicht jedes Altteil gleich zum Sperrabfall oder Elektronikschrott geben. Oft sind es gerade bei Elektronik- und Kühlgeräten nur Kleinigkeiten, die über Entsorgung oder Weiterverwendung entscheiden. Deshalb nimmt die Organisation „Jungenthaler Börse“ und "Neue Arbeit e.V." Altgeräte, Kleidung, Möbel und andere noch gebrauchstüchtige Gegenstände aus Ihrem Haushalt wie bisher gerne – nach Absprache – zur Weiterverwendung entgegen.

Jungenthaler Börse des Caritasverband
Grindeler Straße 2, 57548 Kirchen-Grindel, Tel. 02741 63617

Neue Arbeit e.V.
Philipp-Reis-Straße 1, 57610 Altenkirchen, Tel. 02681 95550
   

Reparatur-Cafés

Des Weiteren gibt es derzeit in Altenkirchen, Betzdorf und Wissen Reparatur-Cafés, die interessierte Bürgerinnen und Bürger mit ihren defekten Elektrogeräten aufsuchen und sie kostenlos von ehrenamtlichen Privat-Bastlern reparieren lassen können. Etwaige Ersatzteile für die Reparatur müssen selbst mitgebracht werden und es besteht keine Garantie für eine Reparatur.

Definition: haushaltsübliche Mengen (AWB)

- Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Metallschrott -