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Abfallwirtschaftskonzept

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 21 KrWG) und dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (§ 6 LKrWG) haben die für die Abfallentsorgung zuständigen Stellen (örE) regelmäßig Abfallwirtschaftskonzepte für ihren Bereich zu erstellen.

Die Abfallwirtschaftskonzepte haben zu enthalten:

  1. die Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements,
     
  2. Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement, insbesondere zur Identifikation von Stoffstrompotentialen auf regionaler und überregionaler Ebene sowie zur Schaffung und Vernetzung von Erfassungs- und Verwertungsstrukturen und der handelnden Akteure,
     
  3. Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen der Vermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen in ihrer zeitlichen Abfolge und unter Bewertung ihrer Umweltverträglichkeit,
     
  4. Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur mangelnden Verwertbarkeit,
     
  5. Darlegung der aktuellen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen Standort- und Anlagenplanung und ihrer zeitlichen Abfolge,
     
  6. Angaben zu den Annahmemöglichkeiten.
     

Der Landkreis Altenkirchen/AWB hat das letzte Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Altenkirchen im Jahre 2023 für den Zeitraum 2024 - 2028 verfasst.

Der zuständige Kreistag hat die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2024 - 2028 in seiner Sitzung vom 18.12.2023 verabschiedet.

Abfallwirtschaftskonzepte sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle 5 Jahre, fortzuschreiben und vorzulegen.

Das komplette Abfallwirtschaftskonzept können Sie als pdf-Datei gerne hier downloaden:

Abfallwirtschaftskonzept 2024 - 2028