Besprechung Grundriss, Eigentumswechsel

Eigentumswechsel von anschlusspflichtigen Grundstücken

Gebührenschuldner/-innen für Anschlussgebühren sind in aller Regel die Eigentümer/-innen der betreffenden Grundstücke.

Haben Sie ein anschlusspflichtiges Grundstück verkauft oder erworben, sind nach den Vorgaben der Abfallsatzung sowohl Verkäufer/-in als auch Erwerber/-in verpflichtet dem AWB dies schriftlich mitzuteilen. Hierzu können Sie einfach das entsprechende Formular verwenden. Bitte senden Sie uns dies per Post oder Fax zu. Gerne können Sie uns natürlich auch eine E-Mail mit allen notwendigen Angaben übersenden.

Für die gleichzeitige Mitteilung über vorhandene oder gewünschte Abfallgefäße verwenden Sie bitte den Menüpunkt "Änderung der Tonnenausstattung" aus dem linken Menü bzw. "Online Abfallgefäße bestellen oder ändern" - letzteres finden Sie auf jeder Seite im Schnell-Menü Service unten links!

Beachten Sie unsere Hinweise zum Thema Eigentumswechsel im Feld Tipp unter dem Menüpunkt "Gebühren aktuell"!