Beispiel Grünschnitt

Abholung von Grünschnitt ohne vorherige Anmeldung

Der AWB bietet für alle Grundstücke im Landkreis Altenkirchen fünfmal im Jahr die Abholung von Grünschnitt in einer Gesamtmenge von 2 m³ pro Termin an. Die Termine liegen in der vegetationsstarken Zeit von März bis Dezember.

Der Grünschnitt, bestehend aus Ästen, Sträuchern, Laub, Rasenschnitt etc. muss am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr am Grundstück gut sichtbar bereit gestellt werden.

Grünschnitt ist wie folgt zu überlassen:

  • Grünschnitt bis zu 2 m³ pro anschlusspflichtigem Grundstück und Abfuhr (max. fünfmal jährlich) bei den Grünschnitttouren.
  • Äste dürfen nicht mehr als 8 cm dick und nicht länger als 1,80 m sein; diese sind gebündelt bereitzustellen.
  • Rasenschnitt, Laub und Heckenschnitt sind in Gartenabfallsäcken, Bottichen oder sonstigen leicht entleerbaren Behältern mit einem maximalen Volumen von 100 Litern bereitzustellen.
  • Die Benutzung von Kunststofffoliensäcken (z.B. Müllsäcke) sowie BigBags ist nicht erlaubt; wird Grünschnitt dennoch in solchen Behältnissen bereitgestellt, erfolgt keine Abholung.
  • Das Gewicht je Bündel oder Behälter darf nicht schwerer als 20 kg sein.
  • Anstelle der Abholung kann der Gebührenpflichtige bis zu 10 m³ Grünschnitt pro Jahr selbst an einem der Wertstoffhöfe des AWB anliefern.
  • Weihnachtsbäume bis zu einer Länge von 1,80 m werden bei den Weihnachtsbaumsammlungen (mit Grünschnittbeistellung) abgeholt.

Eine Anmeldung ist bei Anlieferung und Abholung nicht erforderlich!
Die Grünschnittabfuhrtermine für Ihre Ortsgemeinde finden Sie im aktuellen Umweltkalender oder auf unserer Homepage bzw. Abfall-App.