Abholung von Grünschnitt ohne vorherige Anmeldung
Der AWB bietet für alle Grundstücke im Landkreis Altenkirchen fünfmal im Jahr die Abholung von Grünschnitt in einer Gesamtmenge von 2 m³ pro Termin an. Die Termine liegen in der vegetationsstarken Zeit von März bis Dezember.
Der Grünschnitt, bestehend aus Ästen, Sträuchern, Laub, Rasenschnitt etc. muss am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr am Grundstück gut sichtbar bereit gestellt werden.
Grünschnitt ist wie folgt zu überlassen:
- Grünschnitt bis zu 2 m³ pro anschlusspflichtigem Grundstück und Abfuhr (max. fünfmal jährlich) bei den Grünschnitttouren.
- Äste dürfen nicht mehr als 8 cm dick und nicht länger als 1,80 m sein; diese sind gebündelt bereitzustellen.
- Rasenschnitt, Laub und Heckenschnitt sind in Gartenabfallsäcken, Bottichen oder sonstigen leicht entleerbaren Behältern mit einem maximalen Volumen von 100 Litern bereitzustellen.
- Die Benutzung von Kunststofffoliensäcken (z.B. Müllsäcke) sowie BigBags ist nicht erlaubt; wird Grünschnitt dennoch in solchen Behältnissen bereitgestellt, erfolgt keine Abholung.
- Das Gewicht je Bündel oder Behälter darf nicht schwerer als 20 kg sein.
- Anstelle der Abholung kann der Gebührenpflichtige bis zu 10 m³ Grünschnitt pro Jahr selbst an einem der Wertstoffhöfe des AWB anliefern.
- Weihnachtsbäume bis zu einer Länge von 1,80 m werden bei den Weihnachtsbaumsammlungen (mit Grünschnittbeistellung) abgeholt.