Geländeaufnahme mit Sammelstellen

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Am 01. August 2017 trat die novellierte Form der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Sie regelt insbesondere die Getrenntsammlungspflicht von gewerblichen Siedlungsabfällen (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) und von Bau- und Abbruchabfällen gesetzlich neu.

Die hauptsächlichen Ziele der derzeitigen Novellierung der Gewerbeabfallverordnung sind:

  • Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie
  • Stärkung des Recyclings
  • Verbesserungen im Vollzug der Verordnung

Um diese Ziele zu erreichen sind folgende Vorgaben in der Verordnung neu geregelt:

  • Vorrang des Recyclings
  • Erweiterung der Getrennterfassung beim Abfallerzeuger für folgende Fraktionen:
    1. Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier
    2. Glas
    3. Kunststoffe
    4. Metall
    5. Holz
    6. Textilien
    7. Bioabfälle
    8. weitere Abfallfraktionen z.B. Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienste
  • Dokumentationspflicht bei der Getrennterfassung und beim Abweichen von der Getrennthaltungspflicht
  • erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten in Bezug auf Vorbehandlung und der Entsorgung für den Abfallerzeuger
  • Pflicht zum Vorhalten eines Restabfallgefäßes des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
  • Getrennthaltungspflichten für Bau- und Abbruchabfälle
  • Zuführung dieser Materialien in eine zugelassene Aufbereitungsanlage
  • Vorbehandlungspflichten für gemischt erfasste Bau- und Abbruchabfälle
  • Aufnahme von technischen Mindestanforderungen für Sortieranlagen
  • erweiterte Kontroll- und Nachweispflichten für Betreiber von Sortier- und Recyclinganlagen sowohl bei Eigen- als auch Fremdkontrollen
  • Befreiungsregeln für Kleingewerbe, wenn die ökonomische Zumutbarkeit nicht gegeben ist

Unter dem Titel „Die novellierte Gewerbeabfallverordnung: Welche Vorgaben gelten künftig für Abfallerzeuger?“ hat die IHK Koblenz für Industrie- und Gewerbebetriebe eine Informationsschrift veröffentlicht, die als Download zur Verfügung steht.

Für weitere Fragen zum Thema oder zur individuellen Beratung vor Ort in Ihrem Betrieb steht Ihnen die Abfallberatung des AWB unter der Telefonnummer: 02681 81-3070 oder per E-Mail: abfallberatung@awb-kreis-ak.de gerne zur Verfügung.