Die Abfallsatzung gibt Auskunft über den Aufbau und Organisation des Abfallwirtschaftssystems. Hier sind die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer festgelegt.
In der Abfallgebührensatzung sind die vom Kreistag für 2024 beschlossenen Abfallentsorgungsgebühren festgesetzt.
In der Betriebssatzung ist der Aufbau und die Organisation des Abfallwirtschaftsbetriebes festgelegt.