Grünschnitt

Grünschnittverwertung

Besonders im Frühjahr und im Herbst fällt in vielen Gärten jede Menge Grünschnitt und Grünabfall an, der leider immer häufiger illegal im Wald entsorgt wird oder auf den privaten Grundstücken ohne Genehmigung verbrannt wird. Auch der vermeintlich „natürliche“ Grünabfall kann in der Natur große Schäden anrichten. Er beeinträchtigt die natürlichen Zersetzungsvorgänge in freier Natur und trägt zur Verbreitung von Neophyten sowie Krankheiten bei. Dabei gibt es seit Jahren im Landkreis Altenkirchen eine einfache Möglichkeit, den anfallenden Grünabfall umweltgerecht zu verwerten.

Grünschnitt ist wie folgt zu überlassen:

  • Grünschnitt bis zu 2 m³ pro anschlusspflichtigem Grundstück und Abfuhr (max. fünfmal jährlich) bei den Grünschnitttouren.
  • Äste dürfen nicht mehr als 8 cm dick und nicht länger als 1,80 m sein; diese sind gebündelt bereitzustellen.
  • Rasenschnitt, Laub und Heckenschnitt sind in Gartenabfallsäcken, Bottichen oder sonstigen leicht entleerbaren Behältern mit einem maximalen Volumen von 100 Litern bereitzustellen.
  • Die Benutzung von Kunststofffoliensäcken (z.B. Müllsäcke) sowie BigBags ist nicht erlaubt; wird Grünschnitt dennoch in solchen Behältnissen bereitgestellt, erfolgt keine Abholung.
  • Das Gewicht je Bündel oder Behälter darf nicht schwerer als 20 kg sein.
  • Anstelle der Abholung kann der Gebührenpflichtige bis zu 10 m³ Grünschnitt pro Jahr selbst an einem der Wertstoffhöfe des AWB anliefern.
  • Weihnachtsbäume bis zu einer Länge von 1,80 m werden bei den Weihnachtsbaumsammlungen (mit Grünschnittbeistellung) abgeholt.

Eine Anmeldung ist bei Anlieferung und Abholung nicht erforderlich!
Die Grünschnittabfuhrtermine für Ihre Ortsgemeinde finden Sie im aktuellen Umweltkalender oder auf unserer Homepage bzw. Abfall-App.

Grünschnitt

Definition:
Grünschnitt wird im Landkreis Altenkirchen im Rahmen einer gesonderten Abfuhr an den Grundstücken abgeholt. Grünabfälle werden im Kreis Altenkirchen kompostiert (mit Hygienisierung) und der fertige Kompost regional vermarktet.

Was gehört zum Grünschnitt?

  • Äste
  • Rasen-, Baum-, Strauchschnitt
  • Pflanzenreste
  • Laub


Abfuhrhäufigkeit:
fünfmal im Jahr pro Grundstück sowie zusätzlich die Abholung von Weihnachtsbäumen

Abfuhrmenge:
2 m³ pro Grundstück

Bereitstellung:
Ab 06:00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand. Der Grünschnitt muss gebündelt (Gewicht max. 20 kg) oder in Wannen, Körben, offenen Faltsäcken etc. sein. Die Äste dürfen einen maximalen Astdurchmesser von 8 cm und eine Länge von max. 1,80 m haben.
Die Benutzung anderer Säcke (z. B. Müll-, Papier- und Leinensäcken) und BigBags zur Bereitstellung des Grünschnitts ist nicht zulässig!

Sonstige Abgabemöglichkeit - Selbstanlieferung

Neben der für den Haushalt angebotenen Grünabfallsammlung, gibt es alternativ die Möglichkeit den Grünschnitt an den kommunalen Wertstoffhöfen ohne vorherige Anmeldung bis zu 10 m³ pro Jahr kostenlos anzuliefern!