Ausgediente Möbel (ohne elektrische oder elektronische Bauteile), Teppiche, große Hausratsgegenstände wie Schränke, große Spielzeuge, Gartenmöbel, Sonnenschirme, Matratzen, Federbetten, Sprungrahmen, große Bilderrahmen, Planschbecken, Ski, Holzleitern etc. werden als Sperrabfall mitgenommen.
Als Faustformel gilt: Alle sperrigen Teile, die man bei einem Umzug aus einer Wohnung mitnehmen würde, gehören auch zum Sperrabfallsortiment, welches von uns entsorgt wird.
Sperrabfall-Express und Selbstanlieferung von Sperrabfall möglich
Die Vergabe der Termine für Sperrabfall und Elektro- und Elektonikaltgeräte erfolgt direkt über den AWB.
Für die Anmeldung des Sperrabfall-Express-Service gegen Gebühr wenden Sie sich an den Bürgerservice des AWB.
An Stelle einer Grundstückabfuhr, kann auch viermal im Jahr (quartalsweise) je 2 m³ Sperrabfall am Betriebs- und Wertstoffhof Nauroth und Wertstoffhof Altenkirchen ohne zusätzliche Kosten angeliefert werden. Die Anlieferung muss vorher wegen der kostenfreien Registrierung, elektronisch angemeldet werden.
Was gehört nicht zum Sperrabfall?
Kein Sperrabfall ist das, was bei einem Wohnungswechsel generell nicht mit umzieht bzw. zum Gebäude gehört (Fenster, Türen, Innentüren, Wandverkleidungen, feste Bodenbeläge, Geländer etc).
Ebenfalls nicht zum Sperrabfall gehören Metallgegenstände und Möbel aus Metall wie Metallschränke, Regale, Kleiderständer. Benzinrasenmäher (ohne Treib- und Schmierstoffe), Metallstühle, Fahrräder und Fahrradteile, Metallwannen und Behälter etc. Diese Abfälle werden als Metallschrott mit den Elektroaltgeräten abgefahren und gehören nicht zum Sperrabfall. Auch hier verbleibt ein Anspruch von je 2 m³ bei vier Terminen pro Jahr.
Was müssen Sie tun, um einen Abfuhrtermin zu bekommen?
Füllen Sie die Anmeldung hier komplett aus und tragen Sie die geforderten Informationrn ein.
Wichtig ist, in jedem Fall Ihren Absender, wenn griffbereit die Kundennummer und (sofern Sie schon umgezogen sind) auch die exakte Abholadresse anzugeben.
Sie bekommen umgehend einen Abholtermin.