Münzen und Geldscheine

Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Altenkirchen

Die Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Altenkirchen werden entsprechend den Bestimmungen des kommunalen Abgabenrechts kostendeckend kalkuliert. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht grundsätzlich nicht. Jährlich erfolgt eine neue Gebührenkalkulation.

Tipp:
Beachten Sie bitte beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie:
Sowohl Käufer/-in als auch Verkäufer/-in sind verpflichtet, den Eigentumswechsel beim AWB anzuzeigen (schriftlich per Brief, Fax oder Mail)

Die Abfalltonnen des Grundstückes (graue Restabfalltonne, braune Bioabfalltonne, blaue Altpapiertonne) sind Eigentum des AWB und gehören zum Grundstück! Eine Mitnahme auf andere Grundstücke ist nicht statthaft! Die Eigentümer/-innen des Grundstückes haften für die Gefäße.

Sicherheit beim Immobilienkauf über bestehende Gebührenrückstände: Verlangen Sie vom Verkäufer/-in eine aktuelle Bestätigung des AWB über das Nichtbestehen von Gebührenrückständen! So vermeiden Sie spätere Nachforderungen über Duldungs- und Haftungsbescheide! Abfallgebühren sind in Rheinland-Pfalz "öffentliche Lasten" und gehen daher mit dem Grundstück auf die neuen Eigentümer/-innen über!

Haus- und Gewerbeabfallgebühren - öffentliche Sammlung
Im Landkreis Altenkirchen wird seit 2001 ein gefäßbezogenes Gebührenmodell angewendet. Die Abfallgebühren (Anschlussgebühren genutzter Grundstücke) werden nach den anstehenden Abfallgefäßen berechnet. Beim Restabfallgefäß werden zusätzlich die Entleerungen über ein elektronisches Identifikationssystem registriert und entsprechend zusätzlich berechnet. Vier Entleerungen pro 120 l oder 240 l Restabfallgefäß und Jahr sind dabei quasi frei bzw. bereits in der Grundgebühr enthalten.

Für die Gelbe Tonne (Gelber Sack) wird keine gesonderte Gebühr erhoben, die Entsorgung dieser Abfälle finanziert sich aus den Dualen Systemen - mehr zum Thema Verpackungsabfälle finden Sie unter www.gruener-punkt.de

Gebührenübersicht 2024

Bereich Grundgebühren Restabfall

2024

* inkl. 4 Entleerungen

Grundgebühr 120 l
Mehrbedarfsgefäß 120 l
137,65 €
65,16 €
Grundgebühr 240 l
Mehrbedarfsgefäß 240 l
Kombinationsgefäß 240 l
262,91 €
125,45 €
202,81 €
Grundgebühr 1.100 l, wö, privat 4.649,82 €
Grundgebühr 1.100 l, wö, gewerblich 2.410,52 €
Grundgebühr 1.100 l, 14-tägig, privat 2.342,15 €
Grundgebühr 1.100 l, 14-tägig, gewerblich 1.222,43 €
Grundgebühr 1.100 l, 4-wö, privat 1.188,25 €
Grundgebühr 1.100 l, 4-wö, gewerblich 628,18 €
Bereich Leerungsgebühren Restabfall

Für Gelbe Tonnen bzw. den Gelben Sack fallen keine separaten Gebühren an. Die Finanzierung erfolgt über die Duale Systeme mit dem Kauf der Produkte/Verpackungen

MGB 120 l 5,04 €
MGB 240 l 6,74 €
MGB 1.100 l, wö, privat 28,59 €
MGB 1.100 l, wö, gewerblich 28,33 €
MGB 1.100 l, 14-tägig, privat 27,17 €
MGB 1.100 l, 14-tägig, gewerblich 26,41 €
MGB 1.100 l, 4-wö, privat 23,99 €
MGB 1.100 l, 4-wö, gewerblich 25,82 €
Restabfallsäcke 3,00 €
Bereich Grundgebühren Bioabfall
MGB 60 l 25,84 €
MGB 120 l 53,63 €
MGB 240 l 98,23 €
Bereich Grundgebühren Altpapier
MGB 240 l 8,09 €
MGB 660 l 52,71 €
MGB 1.100 l 4-wö. 46,21 €
MGB 1.100 l 14-täg. 97,14 €
MGB 1.100 l wö. 278,33 €

Weitergehende Information finden Sie in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Altenkirchen.

Selbstanlieferergebühren

Betriebs- und Wertstoffhof Nauroth

Für selbst angelieferte Abfälle am Betriebs- und Wertstoffhof (BWH) Nauroth gelten gesonderte Gebührensätze. Die Gebühr bemißt sich in der Regel nach Gewicht oder nach Volumen bzw. Stückzahlen.

Einen Auszug aktueller Gebührensätze finden Sie hier:

Gebührentabelle BWH Nauroth (gültig ab: 01.01.2024)

Wertstoffhof Altenkirchen

Für selbst angelieferte Abfälle am Wertstoffhof (WSH) Altenkirchen gelten gesonderte Gebührensätze. Die Gebühr bemißt sich in der Regel nach Gewicht oder nach Volumen bzw. Stückzahlen.

Einen Auszug aktueller Gebührensätze finden Sie hier:

Gebührentabelle WSH Altenkirchen (gültig ab 01.01.2024)

Sonderleistungen

Sperrabfall-Express:
Abholung von Sperrabfall am Grundstück bis spätestens am übernächsten Werktag (Mo. - Fr.)

Gebühren:
Sperrabfall-Express-Service bis 2 m³ =  240,00 €
Sperrabfall-Express-Service  je weitere 2 m³  =  44,00 € im gleichen Termin
(werden per Einzelgebührenbescheid unmittelbar nach der Leistung abgerechnet)

Formular Anmeldung Sperrabfall-Express 2024

Hof-Entleerungs-Service:
Abholung/Leerung von Restabfall- und Altpapiercontainern 1100 l Volumen auf dem Grundstück

Gebühren:
Hof-Entleerungs-Service für Restabfallcontainer je Hof und Monat =  44,00 €
Hof-Entleerungs-Service für Altpapiercontainer je Hof und Monat =  36,00 €
(Abrechnung erfolgt über den Jahres-Gebührenbescheid)

Formular Hofentleerung 2024