Sperrabfall

Sperrabfall

Als Sperrabfall gelten sperrige, bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in Haus und Garten sowie in den Bereichen Heimwerken, Freizeit und Hobby in haushaltsüblichen Mengen anfallen. Abfall wird dann als sperrig bezeichnet, wenn er mit einer Länge von größer 50 cm, einer Kantenlänge von 30 x 30 cm und einem Gewicht von mehr als 15 kg nicht in die Restabfalltonne passt. Entscheidend ist, damit die Gegenstände von Hand verladen werden können, dass der Sperrabfall eine maximale Kantenlänge von 2,00 m und ein Einzelgewicht von maximal 50 kg hat.

Für Privathaushalte im Landkreis Altenkirchen ist die Sperrabfallentsorgung in haushaltsüblichen Mengen bis 2 m³ und einmal je Quartal in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten. Über die Online-Anmeldung, E-Mail oder postalisch geht die Sperrmüllanmeldung ganz einfach. Bei kurzfristigen Entsorgungsterminen, kann der kostenpflichtige Sperrabfall-Express-Service genutzt werden.

Zum Sperrabfall gehören insbesondere:

Bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und beim Umzug üblicherweise mitgenommen werden.

  • Möbel (ohne elektrische oder elektronische Bauteile) jeglicher Art wie Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Holzbettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen, Gartenmöbel usw.
  • Teppiche, Teppichböden
  • Sonnenschirme, Leitern (aus Kunststoff oder Metall)
  • sperrige Gegenstände aus Kunststoff, die nicht in eine 120 l-Abfalltonne passen, wie Kinderrutschen, Sandkästen, große Plastikspielzeuge, Bobby Car, Gartenmöbel, Wäschekörbe, Planschbecken, Pool etc.

        Siehe auch Abfall-ABC.

Nicht zum Sperrabfall gehören insbesondere:

Unbewegliche Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben.

  • Unbewegliche Gegenstände, wie Parkett, Laminat, Paneele, Fußleisten, sanitäre Einrichtungen, Türen, Fenster, Geländer, Tapeten etc.
  • Kleinteile, die in den Restabfallbehälter passen
  • Abfälle in Säcken, Kartons, Körben etc.
  • Textilien (mit Ausnahme von Bettdecken)
  • Autoteile und Motorradteile (mit Ausnahme von Kindersitzen, Dachgepackträgern, Autodachboxen etc.)
  • Schiffsteile (mit Ausnahme von Schlauchbooten, Kanus, Surfbrettern etc.)

Der Sperrabfall sollte möglichst erst am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr oder frühestens am Abend zuvor ab 17:00 Uhr ebenerdig und gut sichtbar an der Straße bereitgestellt werden. Wird die haushaltsübliche Menge überschritten oder gar Abfallarten hinzugestellt, welche nicht zur Sperrabfallfraktion zählen, erwächst ein größeres Problem, da diese Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen werden. Es handelt sich dann um sog. „Wilde Müllablagerungen“, welche zur Anzeige gebracht werden können und empfindliche Bußgelder im fünfstelligen EURO-Bereich nach sich ziehen können. Gemäß Abfallsatzung sind Bußgelder bis zu 50.000 € möglich bei nachgewiesenen Gesetzesverstößen.

Weitere Fragen zur Sperrabfallentsorgung beantwortet Ihnen gerne der Bürgerservice des AWB unter der Durchwahlnummer: 02681 81-3033

Sperrabfall an der Straße

Im Landkreis Altenkirchen werden jährlich ca. 7.000 t Sperrabfall gesammelt.

Der gesammelte Sperrabfall wird in einer Sortieranlage in folgende Wertstoffe getrennt:

  • Holz: wird energetisch verwertet
  • Metall: wird in einer Eisenhütte zu neuem Stahl verarbeitet
  • Textilien: EBS (Ersatzbrennstoffaufbereitung) oder Energienutzung in Verbrennungsanlagen
  • Kunststoffe: werden in einer Verbrennungsanlage zur Energienutzung eingesetzt
  • Restsperrabfall: wird in einer Verbrennungsanlage zur Energienutzung eingesetzt

Metalle (Fahrräder, Roller, Schreibtischstühle, Regale, Stahlschränke, Gestelle von Gartenpavillons, Nähmaschinen, SAT-Schüsseln, alle Möbelteile aus Metall etc.) werden getrennt vom Sperrabfall zu einem gesonderten Termin einmal je Quartal, gemeinsam mit den Elektroaltgeräten am Grundstück abgeholt.

Als Ersatz für die Abholtermine am Grundstück, ist es auch möglich, einmal je Quartal, 2 m³ Sperrabfall an den Wertstoffhöfen des AWB kostenfrei anzuliefern. Diese Anlieferungen müssen ebenfalls unbedingt beim AWB vorher angemeldet werden und Sie erhalten dort Ihre Anlieferungsnummer.

Sperrabfall können Sie jetzt hier anmelden!

Wichtig:
Elektronikschrott gehört nicht zum Sperrabfall.

Intakte Elektrogeräte, Fahrräder, Matratzen, Bettwäsche und Möbel werden von den Organisationen „Jungenthaler Börse“ und „Neue Arbeit e.V.“ nach Absprache entgegen genommen.

Jungenthaler Börse des Caritasverband
Grindeler Straße 2
57548 Kirchen-Grindel
Tel.: 02741 63617

Infos zum Sperrabfall

Abfuhrhäufigkeit:
1 mal pro Quartal und Haushalt

Abfuhrmenge:
2 m³ pro Haushalt

Bereitstellung:
Ab 6:00 Uhr morgens an den angemeldeten Grundstücken

Anmeldung des Sperrabfalls:
Über die Online-Anmeldung,
E-Mail oder postalisch