Besonders im Frühjahr und im Herbst fällt in vielen Gärten jede Menge Grünschnitt und Grünabfall an, der leider immer häufiger illegal im Wald entsorgt wird oder auf den privaten Grundstücken ohne Genehmigung verbrannt wird. Auch der vermeintlich „natürliche“ Grünabfall kann in der Natur große Schäden anrichten. Er beeinträchtigt die natürlichen Zersetzungsvorgänge in freier Natur und trägt zur Verbreitung von Neophyten sowie Krankheiten bei. Dabei gibt es seit Jahren im Landkreis Altenkirchen eine einfache Möglichkeit, den anfallenden Grünabfall umweltgerecht zu verwerten.
Grünschnitt ist wie folgt zu überlassen:
Eine Anmeldung ist bei Anlieferung und Abholung nicht erforderlich!
Die Grünschnittabfuhrtermine für Ihre Ortsgemeinde oder Stadt finden Sie im aktuellen Umweltkalender oder auf unserer Homepage bzw. in der Abfall-App.
Definition:
Grünschnitt wird im Landkreis Altenkirchen im Rahmen einer gesonderten Abfuhr an den Grundstücken abgeholt. Grünabfälle werden im Kreis Altenkirchen kompostiert (mit Hygienisierung) und der fertige Kompost regional vermarktet.
Was gehört zum Grünschnitt?
Was gehört nicht zum Grünschnitt?
Abfuhrhäufigkeit:
fünfmal im Jahr pro Grundstück sowie zusätzlich die Abholung von Weihnachtsbäumen mit Grünschnittbeistellmöglichkeit
Abfuhrmenge:
2 m³ pro Grundstück je Abholung
Bereitstellung:
Ab 06:00 Uhr morgens gut sichtbar am Straßenrand. Der Grünschnitt muss gebündelt (Gewicht max. 20 kg) oder in Wannen, Körben, offenen Faltsäcken etc. sein. Die Äste dürfen einen maximalen Astdurchmesser von 8 cm und eine Länge von max. 1,80 m haben.
Die Benutzung anderer Säcke (z. B. Müll-, Papier- und Leinensäcken) und Big Bags zur Bereitstellung des Grünschnitts ist nicht zulässig!
Sonstige Abgabemöglichkeit - Selbstanlieferung
Neben der für den Haushalt angebotenen Grünabfallsammlung, gibt es alternativ die Möglichkeit den Grünschnitt an den kommunalen Wertstoffhöfen ohne vorherige Anmeldung bis zu insgesamt 10 m³ pro Jahr kostenlos anzuliefern!