Durch die gefährlichen Inhaltsstoffe sind Nachtspeicherheizgeräte, asbesthaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern und schadstoffbelastetes Holz A4 gemäß der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlicher Abfall eingestuft.
Hier können Sie sich zu den genannten Abfallarten die Merkblätter zur ordnungsgemäßen Entsorgung herunterladen.
Merkblatt 01 - Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten
Merkblatt 02 - Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen