Abholung von Sperrabfall am Grundstück erfolgt spätestens am übernächsten Werktag.
Gebühren 2025:
Sperrabfall-Express-Service bis 2 m³ = 243,00 €
Sperrabfall-Express-Service je weitere 2 m³ = 45,00 €
(werden per Einzelgebührenbescheid unmittelbar nach der Leistung abgerechnet)
Was wird als Sperrabfall entsorgt?
Ausgediente Möbel (ohne elektrische oder elektronische Bauteile), Teppiche, große Hausratsgegenstände wie Schränke, große Spielzeuge, Gartenmöbel, Sonnenschirme, Matratzen, Federbetten, Sprungrahmen, Bilderrahmen, Planschbecken, Ski, Leitern, Gartengeräte etc. werden als Sperrabfall mitgenommen.
Als Faustformel gilt: Alle sperrigen Teile, die man bei einem Umzug aus einer Wohnung mitnehmen würde, gehören auch zum Sperrabfallsortiment, welches von uns entsorgt wird.
Was gehört nicht zum Sperrabfall?
Kein Sperrabfall ist das, was bei einem Wohnungswechsel generell nicht mit umzieht bzw. zum Gebäude gehört (Fenster, Türen, Innentüren, Wandverkleidungen, feste Bodenbeläge, Geländer, etc).
Ebenfalls nicht zum Sperrabfall gehören Metallgegenstände und Möbel aus Metall wie Metallschränke, Regale, Kleiderständer. Benzinrasenmäher (ohne Treib- und Schmierstoffe), Metallstühle, Fahrräder und Fahrradteile, Metallwannen und Behälter etc.. Diese Abfälle werden als Metallschrott mit den Elektroaltgeräten abgefahren und gehören nicht zum Sperrabfall. Auch hier verbleibt ein Anspruch von je 2 m³ bei vier Terminen pro Jahr.
Was müssen Sie tun, um einen Abfuhrtermin zu bekommen?
Füllen Sie die Anmeldung hier komplett aus tragen sie in die Information ein, welche Art von sperrigen Abfällen Sie entsorgen möchten.
Wichtig ist, in jedem Fall Ihren Absender, wenn griffbereit die Kundennummer und (sofern Sie schon umgezogen sind) auch die exakte Abholadresse anzugeben.
Sie bekommen umgehend einen Abholtermin: